17.03.2008
Die Landessportleitung teilt mit, dass nach langen intensiven und zeitaufwendigen Bemühungen das Bundesverwaltungsamt und das Bundesinnenministerium die Ergänzungen zur Liste B der Sportordnung genehmigt und freigegeben haben.
Das bedeutet für uns in Bayern, dass wir nun den KK-Mehrlader/Halbautomat als Wettbewerb durchführen können und dafür auch Bedürfnisse ausstellen können.
> Regelwerk für den Wettbewerb KK-Mehrlader/Halbautomat (PDF)