Ehrungsordnung des Rothtalgaus Weißenhorn

Gauehrenzeichen

Das Ehrenzeichen kann verliehen werden

  1. an Personen, die mindestens 12 Jahre lang ein Ehrenamt im Gau oder in einem seiner Vereine begleitet haben oder ausüben. Voraussetzung für die Verleihung ist verdienstvolles Wirken.
  2. an Personen, die seit mindestens 12 Jahren Mitglied eines dem Rothtalgaus angeschlossenen Vereins sind und sich um das heimische Schützenwesen durch Dienstleistungen, Schießleistungen, Zuwendungen usw. in besonderem Masse verdient gemacht haben.
  3. an Personen, die ohne Mitglied des Gaus oder eines seiner Vereine zu sein, dem Schießsport in hervorragender Weise fördern oder gefördert haben.

Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des 1. Gauschützenmeisters durch die Gesamtvorstandschaft des Rothtalgaus und darf

im ersten Jahr (1975) die Zahl dreißig
im zweiten Jahr (1976) die Zahl fünfundzwanzig
im dritten Jahr (1977) die Zahl zwanzig
und in den folgenden Jahren jeweils die Zahl fünfzehn nicht übersteigen.

Das Ehrenzeichen wird verliehen, wenn mehr als die Hälfte der Gauvorstandsmitglieder der Verleihung zugestimmt haben.
Meldet eine geehrte Person den Verlust des Ehrenzeichens, so kann ihr gegen Bezahlung von 30,00 DM (15,34 EURO) ein zweites Ehrenzeichen ausgehändigt werden.

Gaujugendehrenzeichen

Das Ehrenzeichen kann verliehen werden

  1. an Personen, die mindestens sechs Jahre lang ein Ehrenamt im Jugendbereich des Gaus oder in einem seiner Vereine begleitet haben oder ausüben. Voraussetzung für die Verleihung ist verdienstvolles Wirken.
  2. an Personen, die seit mindestens sechs Jahren Mitglied eines dem Rothtalgaus angeschlossenen Vereins sind und sich um das heimische Jugendschützenwesen in besonderem Masse verdient gemacht haben.

Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des 1. Gauschützenmeisters durch die Gesamtvorstandschaft des Rothtalgaus und darf pro Jahr jeweils die Zahl fünf nicht übersteigen.

Das Ehrenzeichen wird verliehen, wenn mehr als die Hälfte der Gauvorstandsmitglieder der Verleihung zugestimmt haben.
Meldet eine geehrte Person den Verlust des Ehrenzeichens, so kann ihr gegen Bezahlung von x EURO ein zweites Ehrenzeichen ausgehändigt werden.

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft stellt die höchste Ehrung im Rothtalgau dar. Sie wird auf Vorschlag durch die Jahreshauptversammlung verliehen. Die Ehrenmitgliedschaft im Rothtalgau setzt in der Regel eine frühere ehrenamtliche Tätigkeit im Gauschützenmeisteramt oder als 1. Schützenmeister bzw. 1. Vorstand voraus.
Die Ehrenmitgliedschaft kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn sie im Anschluss an die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit auf Gau- oder Vereinsebene verliehen wird. Die Verdienste auf Vereinsebene sollten nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ausnahmen müssen vom Gauausschuss bewilligt werden.
Ehemaligen 1. Gauschützenmeistern kann die Ehrenmitgliedschaft mit dem Titel „Ehren-Gauschützenmeister“ verliehen werden.
Die Verleihung erfolgt ebenfalls durch die Jahreshauptversammlung auf Vorschlag mindestens eines Mitglieds des Gauschützenmeisteramts oder auf mehrheitlichen Beschluss des Gauausschusses.



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