06.07.2009

Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände

Durch zwei neue Gesetze zu Verbesserungen im Vereinsrecht hat der Deutsche Bundestag die Bedeutung des Ehrenamts in Sportvereinen gestärkt.

DOSB Präsident Thomas Bach lobte diese Entscheidung mit folgenden Worten: „Ein ganz wichtiger Schritt, um den mehr als acht Millionen Menschen, die sich ehrenamtlich im Sport engagieren, die Motivation zu geben, dies auch weiterhin zu tun. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundestages sehr. Der Deutsche Olympische Sportbund hat dies seit langem gefordert und wir werden auch in Zukunft weitere Schritte anmahnen, um die Stellung des Ehrenamtes weiter zu verbessern."

Die Gesetzesänderungen betreffen zwei Punkte, zum Einen die Haftungsbegrenzung führ ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und Vorschriften, die die elektronische Meldung zum Vereinsregister erleichtern.

Zukünftig werden Vereins- und Stiftungsvorstände nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Voraussetzung ist, dass der Vorstand unentgeltlich tätig ist oder lediglich 500 € pro Jahr als steuerfreie Vergütung erhält. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Vorstand die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (Entscheidung des Bundesgerichtshofs, abgedruckt in BGH 10, 16). Schädigt das Vorstandsmitglied allerdings Dritte und keine eigenen Vereinsmitglieder, wird die Haftung gegenüber Dritten nicht eingeschränkt. Allerdings muss der Verein das Vorstandsmitglied von der Haftung gegenüber Dritten freistellen, sofern das Vorstandsmitglied nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Mit dem beschlossenen Gesetz zur Erleichterung elektronischer Meldungen zum Vereinsregister werden die notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung elektronischer Anmeldungen geschaffen. Damit können alle Länder elektronische Zulassungen einführen.

Wer weitere Einzelheiten nachlesen will, kann dies auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz, www.bmj.bund.de, unter der Rubrik Zivilrecht/Vereinsrecht/Pressemitteilungen tun.

Beate Marschall
(Geschäftsführerin des Bayerischen Sportschützenbundes)

 

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