30.10.2006

Bedürfnisbescheinigungen für Sportwaffen

Die Landessportleitung weist nochmals alle Einreicher von Bedürfnisbescheinigungen darauf hin, dass alle Antragsblätter wie auch die Anlagen (WBK usw.) nur einseitig sein dürfen. Bitte die Rückseiten nicht kopieren.

Ferner werden alle Mitglieder, die Anträge eingereicht haben und ohne Zwischenbescheid bereits länger als drei Wochen warten, gebeten, sich mit der Landessportleitung (08294-80050) in Verbindung zu setzen.

 

zurück | Druckversion



powered by webEdition CMS